Was tun im Sterbefall

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

 

Benachrichtigen Sie uns und wir beraten Sie entweder bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen.

  

Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dies übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie.  

 

Die Einäscherung oder Beisetzung darf frühestens nach 2 Tagen erfolgen. Spätestens jedoch nach 8 Tagen.